Unfall- und Schadengutachten
Es kann jederzeit passieren, dass Ihr Auto ohne Ihr Verschulden beschädigt wird. Der Schuldige des Unfalls muss dafür aufkommen. Oft kann ein Laie aber nicht abschätzen, wie groß der Schaden ist oder welche Auswirkungen er auf die Fahrtüchtigkeit des Autos hat. Auch wenn es nach einem Bagatellschaden aussieht – der scheinbar harmlose Parkrempler richtet manchmal eine tiefergehende Beschädigung an.
Damit Sie bei der Regulierung des Schadens keinen Nachteil haben, benötigen Sie ein Schadengutachten oder Unfallgutachten. Dies gibt Ihnen darüber hinaus Auskunft über die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeuges. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf! Ich komme zeitnah zu Ihnen nach Hause oder begutachte Ihr Fahrzeug bei ihrer Wunschadresse. Als Experte in Punkto Unfallgutachten und Schadengutachten ermittle ich unabhängig und neutral den vollen Schadensumfang.
Wir erstellen Unfall- und Schadengutachten für alle LKW, Motorräder, Anhänger, Landmaschinen und Sonderaufbauten, unabhängig von der Automarke.
Auch wenn die Versicherung des Unfallverursachers Ihnen ein verlockendes Angebot für Ihren Schadenfall macht: Sie haben immer das Recht auf einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihr Vorteil, wenn Sie mich beauftragen: Ich beurteile den Schaden an Ihrem Fahrzeug gegenüber der gegnerischen Versicherung umfassend und neutral.
Inhaltsverzeichnis
- Kosten für Unfallgutachten
- Liegt ein Kaskoschaden vor?
- Warum Sie ein unabhängiges Schadengutachten benötigen
- Wie Sie Ihre Forderungen gegen den Schädiger in vollem Umfang durchsetzen
- Ihre Vorteile eines unabhängigen Unfallgutachtens
- Ihr Recht auf einen Mietwagen
- Hat Ihr Fahrzeug nach dem Unfall einen Totalschaden?
- Sie möchten sich den Schaden auszahlen lassen?
- Direkte Abrechnung mit der Versicherung
Kosten für Unfallgutachten
Die Kosten für das Erstellen eines Unfallgutachtens sind Teil Ihrer Schadensersatzansprüche. Somit muss der Schadensverursacher oder dessen Versicherung die entstandenen Sachverständigenkosten im Rahmen der Regulierung erstatten. Im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es die entsprechende
Regelung im § 249 BGB.
Liegt ein Kaskoschaden vor?
Gerne werde ich auf Wunsch in diesem Fall für Sie tätig. Bitte beachten Sie: Im Gegensatz zum Haftpflichtschaden schaltet die Versicherung beim Kaskoschaden bevorzugt eigene Gutachter ein. Schlagen Sie bitte in Ihrem Versicherungsvertrag nach, bevor Sie sich entscheiden. Darin stehen die Details zum Prozess für den jeweiligen Schadenfall.
Warum Sie ein unabhängiges Schadengutachten benötigen
Ein professionelles Unfallgutachten ist die Grundlage für die Abwicklung all Ihrer Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher oder seiner Versicherung. Diese tragen auch die Kosten für das Schadengutachten. Der große Unterschied zu einem Kostenvoranschlag: Er deckt nicht jeden Ihrer Ansprüche ab! Wie zum Beispiel die Fotodokumentation des Fahrzeugs. Oder die Angabe, ob das Fahrzeug noch
verkehrssicher ist.
Wie Sie Ihre Forderungen gegen den Schädiger in vollem Umfang durchsetzen
Lassen Sie von uns fach- und sachgerecht alle Beweise aufnehmen, die die Schadenhöhe
und den Umfang des Schadens bestimmen. Ich erstelle ein professionelles, freies und
unabhängiges Unfallgutachten, das zahlreiche Vorteile bietet und vor Gericht als Beweis
anerkannt wird.
Ihre Vorteile eines unabhängigen Unfallgutachtens
Für die lückenlose Beweissicherung erstellen wir eine detaillierte Dokumentation des Schadens. So können Sie die Mängel umfassend fach- und sachgerecht beheben lassen und es entstehen später keine Unstimmigkeiten über das Ausmaß des Schadens. Mit unserem Unfallgutachten können Sie eine Wertminderung in Anspruch nehmen. Anhand Faktoren wie Reparaturart, Neupreis, Wiederbeschaffungswert, Fahrzeugalter und Laufleistung ermitteln wir die Wertminderung Ihres Autos oder Motorrads. Die Berechnungsmethoden für diese sogenannte merkantile Wertminderung sind sehr
vielfältig – wir klären Sie über die für Sie beste Variante auf.
Ihr Recht auf einen Mietwagen
Während der Reparatur Ihres Fahrzeugs steht Ihnen rechtlich ein Mietwagen zu. Oft wird der Wert des Autos nur pauschal geschätzt. In unserem Unfallgutachten berechnen wir die Ihnen tatsächlich zustehende Mindest-Mietwagenklasse.
Auf Wunsch prüfen wir nach der Reparatur Ihres Fahrzeugs, ob Ihr Wagen fach- und sachgerecht instand gesetzt wurde. Durch diese sogenannte Rechnungsprüfung können Sie die Qualität der Arbeiten verlässlich einschätzen.
Sie möchten den Mietwagen nicht in Anspruch nehmen?
Dann haben Sie das Recht, sich den Nutzungsausfall Ihres Fahrzeugs erstatten zu lassen. Hierfür ermitteln wir im Unfallgutachten den Ihnen zustehenden Tagessatz. Sofern Sie an dem Haftpflichtschaden keine Teilschuld tragen, ist das unabhängige und freie Schadengutachten für Sie nicht mit Kosten verbunden.
Hat Ihr Fahrzeug nach dem Unfall einen Totalschaden?
Wir ermitteln den Wiederbeschaffungswert für Ihren Wagen (Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall) sowie
seinen Restwert. Die regulierende Versicherung rechnet im Normalfall auf Basis des Gutachtens ab.
Sie möchten sich den Schaden auszahlen lassen?
Wenn Sie Ihren Kasko-Schaden auszahlen lassen möchten, dient unser Unfallgutachten der Versicherung als Abrechnungsgrundlage. Diese sogenannte fiktive Abrechnung des Schadensersatzes fällt häufig zu Ihren Gunsten aus.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt verkaufen möchten, müssen Sie alle Reparaturen angeben. Dieses Prinzip des deutschen Rechtes nennt sich „Treu und Glauben“: Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle Wertbemessungsfaktoren zu offenbaren (auch die negativ wirkenden).
Unser Unfallgutachten dokumentiert den exakten Schadenumfang für den späteren Verkauf.
Direkte Abrechnung mit der Versicherung
Wir rechnen direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab. Lassen Sie ein Unfallgutachten grundsätzlich immer von einem unabhängigen und freien Kfz-Sachverständigen durchführen. Nur wenn das Schadengutachten frei von jeglicher Interessengruppe erstellt wurde, gilt es als neutrale Beweissicherung.