Glossar

In der Welt der Fahrzeugtechnik, Unfallanalysen und Gutachten gibt es viele Fachbegriffe, die nicht immer selbsterklärend sind. Unser Glossar soll Ihnen helfen, die wichtigsten Begriffe rund um Kfz-Sachverständigentätigkeiten, Reparaturverfahren und rechtliche Aspekte einfach und verständlich nachzuschlagen.

Tauchen Sie ein und gewinnen Sie Einblicke in die Fachsprache der Kfz-Sachverständigen – für mehr Transparenz und Verständnis in allen Fragen rund um Ihr Fahrzeug.

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A

Anscheinsbeweis

Eine rechtliche Beweisführungsmethode, die auf typischen Abläufen beruht. Im Verkehrsrecht wird häufig der Anscheinsbeweis angewandt, z. B. bei einem Auffahrunfall, bei dem eine Haftung des Auffahrenden vermutet wird.

Anspruchsteller

Die Person, die gegenüber einer Versicherung oder einem Unfallverursacher Ansprüche auf Schadenersatz oder Entschädigung geltend macht.

Außergerichtliche Einigung

Ein Verfahren zur Beilegung eines Rechtsstreits ohne Gerichtsverhandlung. Im Bereich der Unfallregulierung wird häufig versucht, sich außergerichtlich auf eine Schadenhöhe zu einigen.

B

Bagatellschaden

Ein Schaden mit einer geringen Reparatursumme (meist unter 1.000 €), bei dem kein vollständiges Schadengutachten erforderlich ist. Hier genügt in der Regel ein Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten.

Beweislast

Die Pflicht einer Partei, die Voraussetzungen für einen Anspruch nachzuweisen. Im Haftpflichtfall muss der Geschädigte den Unfallhergang und die entstandenen Schäden nachweisen.

Betriebsgefahr

Ein Begriff aus dem Straßenverkehrsrecht, der das allgemeine Risiko beschreibt, das mit dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs verbunden ist. Selbst wenn kein Verschulden vorliegt, kann die Betriebsgefahr zu einer (Teil-)Haftung führen.

C

Checkliste zur Unfallaufnahme

Eine strukturierte Liste, die alle wichtigen Informationen enthält, die bei einem Unfall dokumentiert werden sollten (z. B. Unfallzeitpunkt, Fotos vom Schaden, Kontaktdaten von Zeugen).

D

Direktabrechnung

Ein Verfahren, bei dem die Reparaturwerkstatt oder der Gutachter die Abrechnung direkt mit der Versicherung des Schädigers übernimmt.

Deckungsschutz

Die Zusicherung der Versicherung, für einen Schaden oder ein bestimmtes Risiko einzutreten. Ein fehlender Deckungsschutz führt zur Ablehnung einer Schadenregulierung.

Deliktische Haftung

Die Haftung für Schäden, die durch eine unerlaubte Handlung verursacht wurden (z. B. ein Verkehrsunfall durch fahrlässiges Verhalten).

E

Eintrittspflicht

Die Verpflichtung einer Versicherung, für den entstandenen Schaden aufzukommen. Die Eintrittspflicht wird geprüft, bevor die Regulierung erfolgt.

Erfüllungsschaden

Ein Schaden, der dem Geschädigten im Vertrauen auf die ordnungsgemäße Erfüllung eines Vertrags entsteht.

F

Fahrzeugrestwertbörse

Eine Plattform, auf der beschädigte Fahrzeuge gehandelt werden. Der ermittelte Restwert wird im Gutachten als Grundlage für die Berechnung eines wirtschaftlichen Totalschadens verwendet.

Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN)

Die einmalige Seriennummer eines Fahrzeugs, die seine Identität eindeutig bestimmt. Sie wird bei der Gutachtenerstellung zur Fahrzeugidentifikation verwendet.

Fiktive Abrechnung

Eine Schadenabrechnung auf Grundlage des Gutachtens, ohne dass eine tatsächliche Reparatur erfolgt. Der Geschädigte erhält den Nettobetrag der Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer.

G

Geschädigter

Die Person, die durch das schädigende Ereignis (z. B. Verkehrsunfall) einen Schaden erlitten hat und Schadenersatzansprüche geltend machen kann.

Gerichtsgutachten

Ein Gutachten, das von einem Gericht in Auftrag gegeben wird, um eine Streitfrage zu klären. Solche Gutachten haben eine hohe Beweiskraft.

Gewährleistung

Eine gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, für Mängel an einem Fahrzeug einzustehen, die bereits beim Kauf bestanden haben.

H

Haftungsausgleich

Ein Verfahren, bei dem die Haftung unter mehreren Beteiligten aufgeteilt wird. Im Straßenverkehr kann eine Haftungsquote ermittelt werden, wenn beide Unfallbeteiligte eine Mitschuld tragen.

Haftungsquote

Die prozentuale Aufteilung der Haftung zwischen mehreren Unfallbeteiligten. Eine typische Haftungsquote wird bei unklarer Schuldfrage oder Teilschuld angewandt.

Haushaltsführungsschaden

Ein Schadenersatzanspruch für den Ausfall der haushaltsführenden Person nach einem Unfall. Dies betrifft die Kosten für Ersatzkräfte oder die Entschädigung für die zusätzliche Belastung des Haushaltsführenden.

K

Kausalität

Der Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung. In der Schadenregulierung muss ein Schaden kausal durch das schädigende Ereignis verursacht worden sein, um Ersatzansprüche zu begründen.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Eine Pflichtversicherung, die Schäden deckt, die der Versicherte anderen im Straßenverkehr zufügt. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben.

Kilometerabrechnung

Ein Verfahren zur Berechnung des Wertverlusts eines Fahrzeugs auf Basis der tatsächlichen Kilometerlaufleistung.

N

Naturalrestitution

Die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands durch Reparatur des beschädigten Fahrzeugs. Dies ist der gesetzliche Regelfall bei der Schadenregulierung.

Nebenkosten

Zusätzliche Kosten, die im Zusammenhang mit einem Schadenfall entstehen, z. B. Abschleppkosten, Standgebühren oder Kosten für Gutachten.

R

Regulierungsfrist

Die Frist, innerhalb derer die Versicherung auf eine Schadenmeldung reagieren und den Schaden regulieren muss. Diese Frist beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen.

Reparaturbestätigung

Ein Dokument, das die fachgerechte Reparatur der im Gutachten beschriebenen Schäden bestätigt. Es wird häufig zur Auszahlung von Restbeträgen bei fiktiver Abrechnung benötigt.

Recht auf unabhängigen Sachverständigen

Ein zentraler Grundsatz des Haftpflichtrechts. Der Geschädigte hat das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen seiner Wahl zu beauftragen.

S

Sachverständiger

Ein Experte, der durch sein Fachwissen Schäden bewertet, Gutachten erstellt und in Streitfällen zur Klärung herangezogen wird.

Schmerzensgeld

Eine Entschädigungszahlung für körperliche oder psychische Beeinträchtigungen, die durch einen Unfall entstanden sind.

Selbstbeteiligung

Der Betrag, den der Versicherte im Schadenfall selbst tragen muss. Dieser Betrag wird bei der Schadenregulierung von der Versicherungsleistung abgezogen.

W

Wiederbeschaffungswert

Der Betrag, den der Geschädigte aufwenden muss, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu erwerben. Der Wiederbeschaffungswert wird bei Totalschäden zur Berechnung der Entschädigung herangezogen.

Wertminderung

Ein dauerhafter Wertverlust, der auch nach vollständiger Reparatur des Fahrzeugs bestehen bleibt. Unterschieden wird zwischen merkantiler und technischer Wertminderung.

Z

Zweitgutachten

Ein weiteres Gutachten, das zur Überprüfung oder Ergänzung eines bereits bestehenden Gutachtens erstellt wird. Häufig wird dies bei Streitfällen oder Unklarheiten über die Schadenhöhe angefordert.

Zulassungsbescheinigung Teil I und II

Offizielle Dokumente, die die Zulassung und Eigentumsverhältnisse eines Fahrzeugs bestätigen. Sie sind notwendig für die Fahrzeugbewertung und Schadenanalyse.