Reparatur- und Nutzungsausfallbestätigung

Eine Reparaturbestätigung dient gegenüber der Versicherung als Nachweis der Reparatur. Darin wird bescheinigt, dass die Wiederherstellung in der Werkstatt oder die Reparatur in Eigenregie sach- und fachgerecht erfolgt ist. Insbesondere die Dauer der Reparatur wird dokumentiert. Diesen Zeitnachweis benötigen Sie, wenn Sie einen Schadensersatzanspruch auf die Ausfallzeit optimal durchsetzen möchten.

Inhaltsverzeichnis

Im Falle eines unverschuldeten Haftpflichtschadens kann die Versicherung des Unfallgegners die Kosten für die Reparaturbestätigung tragen. Dabei steht es Ihnen frei, den dafür notwendigen Kfz-Sachverständigen zu wählen. Nutzen Sie dieses Recht und lassen Sie sich von uns eine Reparaturbestätigung erstellen.

Der Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung kann entstehen, wenn Sie Ihr Fahrzeug wegen eines unverschuldeten Verkehrsunfalls nicht nutzen können. Sie müssen etwaige Kosten wie die Kfz-Steuer oder die Versicherung für Ihr Fahrzeug weiterhin bezahlen, obwohl dieses gerade nicht einsatzbereit ist. In der Regel wird diese Entschädigung erstattet, wenn Sie für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung auf einen Mietwagen verzichten. Die Höhe des Nutzungsausfalls ist in mehrere Klassen aufgeteilt und richtet sich nach dem Fahrzeugtyp. Um diesen Anspruchauf Schadenersatz geltend machen zu können, benötigen Sie einen entsprechenden Nachweis in Form der Reparaturbestätigung.

Gibt es Voraussetzungen für einen Nutzungsausfall?

Logischerweise muss ein Schadenfall vorliegen, der Ihnen die Nutzung des Fahrzeugs bis zum Ende der Reparatur unmöglich macht. Zudem sollten Sie überhaupt in der Lage sein, ein Kraftfahrzeug zu nutzen. Liegen Sie nach dem Unfall im Krankenhaus oder unterziehen sich während der Reparatur einer Operation, hätten Sie keine Möglichkeit, damit zu fahren. Dann entfällt zumindest für diesen Zeitraum der Anspruch auf Nutzungsausfall.

Das bedeutet in der Regel: Verzichten Sie ganz oder teilweise auf einen Mietwagen, haben Sie einen Anspruch auf den kompletten Nutzungsausfall – denn Sie sind nicht verpflichtet, einen Mietwagen zu verwenden. Mieten Sie sich hingegen ein Auto, haben Sie keinen Anspruch auf die Nutzungsausfallentschädigung.

Sonderfall Zweitwagen

Auch ein Zweitwagen kann zur Verhinderung des Anspruchs führen. Und zwar dann, wenn es Ihnen ohne besonderen Aufwand oder funktionale Einbußen zuzumuten ist, Ihren Zweitwagen zu verwenden. Nur wenn Ihr Zweitwagen nachweislich kein gleichwertiger Ersatz für Ihr nicht nutzbares Fahrzeug ist, besteht der Anspruch auf die Erstattung des Nutzungsausfalls.

Ein Beispiel: Nutzen Sie normalerweise Ihren VW Bus, um Mitarbeiter, Kollegen oder Material zu transportieren und Ihr Zweitwagen ist ein Smart, besteht ein Anspruch auf Nutzungsausfallerstattung. Ist der Zweitwagen ein VW Passat Kombi, könnte dieser Anspruch erlöschen.

Was beinhaltet eine Nutzungsausfallbestätigung?

Normalerweise fordert die Versicherung die Bestätigung des Nutzungsausfalls, um die Höhe der potenziellen Entschädigung festzulegen. Bemessen wird der entsprechende Tagessatz nach der anerkannten Tabelle. Diese arbeitet nach dem Gruppenprinzip: Es gibt die Gruppen A bis L. Je nach Modell, Ausstattung und noch einigen anderen Faktoren wird Ihr Wagen in diese Gruppen „einsortiert“. Dabei werden Tagessätze von 23 bis 175 Euro veranschlagt. Entscheidend für die Höhe des Satzes ist natürlich auch der Reparaturzeitraum, da dieser die Spanne der ausgefallenen Nutzung begrenzt. Auch Motorräder werden in dieser Tabelle erfasst. Hier liegen die Tagessätze niedriger, bei 10 bis 76 Euro. Diese Einstufungen entsprechen einer „durchschnittlichen“ Schätzung für die Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs.

Wenn Ihr Kfz schon älter ist oder große Laufleistungen aufweist, erfolgt unter Umständen eine deutlich niedrigere Einstufung als bei einem „normal alten“ Wagen. In unserer Nutzungsausfallbestätigung schlagen wir die entsprechende Einstufung vor und geben der Versicherung damit eine Empfehlung für die Berechnung des Tagessatzes.Wichtig: Ersatz von entgangenem Gewinn bei Gewerbetreibenden.

Wird durch den Unfall ein Auftrag eines Unternehmers verhindert, entsteht gegenüber der Versicherung ein Anspruch auf den Ersatz des entgangenen Gewinns. Dabei geht es nicht um den Umsatz – da für die aufzubringende Leistung ja auch ein Aufwand anfällt. Der Gewinn dagegen fällt ebenfalls unter die Nutzungsausfallerstattung. Nutzungsausfall nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall

Was bedeutet Nutzungsausfall im Falle eines Haftpflichtschadens?

Dieser Anspruch auf den Nutzungsausfall entsteht, wenn das Fahrzeug durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall nicht weiter nutzbar ist und der Geschädigte trotzdem weiterhin die Kosten für die Kfz-Steuer oder Versicherung, Stellplatzmiete, Abschreibung etc. aufbringen muss. In dem Zeitraum, in dem der Geschädigte das Auto nicht verwenden kann, hat er die Möglichkeit einen Mietwagen zu nehmen oder die Nutzungsausfallentschädigung zu beanspruchen.

Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung ist in mehrere Klassen aufgeteilt und richtet sich nach dem Fahrzeugtyp. Die Höhe sowie die Dauer für die Entschädigung wird im Schadengutachten von Ihrem Kfz-Gutachter berechnet und ausgewiesen.

Was sind die Voraussetzungen für den Nutzungsausfall?

Diese Nutzungsausfallentschädigung wird allerdings nur erstattet, wenn für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung (bei einem Totalschaden) auf einen Mietwagen verzichtet wird und ein Nachweis über die tatsächliche Nichtnutzbarkeit des Fahrzeuges erbracht wird. Zudem darf kein Zweitfahrzeug zur Verfügung stehen.

Dass Ihr beschädigtes Fahrzeug für Sie nicht nutzbar ist, wird bei größeren Schäden durch das Gutachten selbst belegt, indem der Gutachter Ihr Fahrzeug als nicht fahrbereit und nicht verkehrssicher ausweist. Bei kleineren Schäden hingegen, bei welchen Ihr Fahrzeug als fahrbereit eingestuft wird, beschränkt sich der Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung auf die Dauer der Reparatur.

Für die Abrechnung der Nutzungsausfallentschädigung benötigen Sie zwei wichtige Nachweise:
Den Nachweis, dass Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen konnten – entweder weil es in der Reparatur war oder weil es nicht verkehrssicher war.

Den Nachweis, dass Ihr Fahrzeug tatsächlich repariert wurde oder dass Sie bei einem Totalschaden ein Ersatzfahrzeug angeschafft haben. Diese Nachweise können Sie zum Beispiel durch eine Reparaturrechnung, Reparaturbestätigung, Nutzungsausfallbestätigung, Ummeldebestätigung, den Kaufvertrag für ein neues Auto oder den Reparaturablaufplan einer Werkstatt erbringen.

Hinweis: Bei einem Totalschaden steht Ihnen die Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer der
Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeuges zu. Die maximale Wiederbeschaffungsdauer wird hierbei von Ihrem Gutachter ermittelt und im Gutachten ausgewiesen.

Was ist eine Reparaturrechnungsprüfung?

Eine Reparaturrechnungsprüfung und Kostenvoranschlagsprüfung ist dann sinnvoll, wenn Sie Zweifel am Umfang oder der Qualität der Reparaturleistung haben. Dabei geht es in erster Linie um die Höhe der Reparaturrechnung oder des Kostenvoranschlags.

Auch Bedenken über den Umfang und die Dauer der Reparatur sind gute Gründe für eine Prüfung. Nachdem der Unfallwagen aus der Werkstatt zurück ist, können zusätzlich Zweifel an der Fachkunde des verantwortlichen Mechanikers bzw. der Werkstatt aufkommen.

In all diesen Fällen prüfen wir präzise, ob die veranschlagten Kosten aller Positionen notwendig und angemessen sind.

Sie haben zu viel in der Werkstatt bezahlt?

Zweifel an Umfang oder Qualität einer Reparatur? Kurzum, ist die Höhe einer Reparaturrechnung oder eines Kostenvoranschlags angemessen? Wir helfen Ihnen, diese Fragen zu klären. Eine Prüfung ist in folgenden Fällen sinnvoll:

  • Klärungsbedarf der zu tauschenden oder zu richtenden Bauteile
  • Klärungsbedarf bei der veranschlagten Arbeitszeit
  • Ablehnung der Rechnung durch die beteiligte Versicherung
  • Abweichung zwischen Kostenvoranschlag und Endrechnung
  • Verdacht auf Schlechtleistung der Werkstatt

Wann wird eine Kostenvoranschlagprüfung notwendig?

In einem Kostenvoranschlag sind alle Positionen aufgeführt, die die ausführende Werkstatt als notwendig ansieht, um alle Schäden zu beheben. Neben der Auflistung der zu tauschenden oder zu richtenden Bauteile wird die dafür geschätzte Arbeitszeit mit dem entsprechenden Stundensatz angesetzt. Gerade hier besteht oft Klärungsbedarf, zumal Ersatzteile, Arbeiten und Arbeitszeiten für einen Laien in keiner Weise überprüfbar sind. Die Prüfung ist vor allem dann wichtig, wenn die beteiligte Versicherung die auf dem Kostenvoranschlag basierende Reparaturrechnung nicht anerkennt und Ihnen nur einen Teil der Reparaturkosten erstattet.

Wie wird die Reparaturleistung bei einer Reparaturrechnungsprüfung eingeordnet?

Nicht nur der Versicherer, auch Sie selbst können die nach der Reparatur ausgestellte Rechnung prüfen lassen. Oft ist das sinnvoll, wenn der Kostenvoranschlag stark von der Endabrechnung abweicht. Stellt sich bei der Rechnungsprüfung heraus, dass zu Ihren Ungunsten Kosten entstanden sind, muss die ausführende Werkstatt die Rechnung korrigieren.

Ein anderer Grund für eine Reparaturrechnungsprüfung wäre, wenn Sie den Eindruck einer Schlechtleistung haben. Eine mangelhaft ausgeführte Reparatur mindert den Fahrzeugwert zusätzlich zu dem eigentlichen Unfallereignis! Legen Sie daher großen Wert auf eine fachmännisch durchgeführte Reparatur. Unsere unabhängigen, neutralen und erfahrenen Gutachter überprüfen schnell und detailliert die in der Rechnung ausgewiesenen Positionen und Aufwände.

Wichtig: Die Reparaturrechnungsprüfung erleichtert sich erheblich, wenn ausgetauschte Ersatzteile noch vorhanden sind. Sie haben grundsätzlich das Recht, die „Alt“-Teile ohne Aufzahlung von Ihrer Werkstatt zu erhalten. Am besten sollten Sie diesen Wunsch bei der Auftragsvergabe äußern und die Ersatzteile bei der Abholung auf Vollständigkeit prüfen.

Kosten für Reparaturrechnungsprüfung und Kostenvoranschlagsprüfung

Die Kosten für die Prüfung berechnen sich nach Prüfungsumfang und -aufwand. Selbstverständlich nennen wir Ihnen im Vorfeld schon einen ungefähren Wert. Hat die Versicherung des Unfallgegners Sie als Geschädigten gebeten, eine Rechnungsprüfung zu veranlassen, fließen die Kosten in den Schadenersatz mit ein und werden Ihnen im Rahmen der Regulierung erstattet.