Kurzgutachten, Kostenvoranschlag und Kfz-Gutachten

Ein Kostenvoranschlag stellt die „schmale Variante“ eines Kfz-Gutachtens dar. Er ist kostengünstiger und leichter anzufertigen. Er entspricht lediglich einer Vorkalkulation, die einem verbindlichen Angebot gleichkommt.

Das Kurzgutachten geht schon deutlich weiter, in dem es verschiedene Aspekte wie unter anderem Verkehrstauglichkeit, Serien- und Sonderausstattung des Fahrzeugs und eventuelle Risiken hinsichtlich Reparaturausweitung mit beachtet.

Die umfangreichste und aussagekräftigste Variante der Schadeneinschätzung ist naturgemäß das Kfz-Unfallgutachten. Es zeigt nicht nur den reinen Reparaturaufwand, die dafür benötigte Zeit und wie verkehrstauglich der Wagen ist. Es klärt auch weitergehende Ansprüche, die der Schaden verursacht hat. Das sind zum Beispiel die Wertminderung, der Restwert und der Nutzungsausfall des Fahrzeugs.

Inhaltsverzeichnis

Kostenvoranschlag oder Kurzgutachten?

Bei kleineren Dellen und Schrammen ist es ratsam, diese von einem Experten begutachten zu lassen. Für die Versicherung erstellen wir bei Bagatellschäden zur Beweissicherung kostengünstig einen Kostenvoranschlag. Alternativ fertigen wir gerne ein detaillierteres Kurzgutachten an.

Das Kurzgutachten enthält im Vergleich zum Kostenvoranschlag mehr Informationen:

  • fotografische Dokumentation
  • verschiedene Aspekte der Verkehrstauglichkeit
  • die Serien- und Sonderausstattung des Kfz
  • eventuelle Risiken bezüglich einer möglichen Ausweitung der Reparatur

Dieses Kurzgutachten erkennen die Versicherungen bei einem Haftpflichtschaden zur Schadenregulierung an und übernehmen die Kosten hierfür.

Unsere Empfehlung: Lieber Kurzgutachten als Kostenvoranschlag.

Lassen Sie sich bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden von der gegnerischen Versicherung nicht zu einem Kostenvoranschlag drängen. Dies kann sich zu einer Kostenfalle für Sie entwickeln.

Wann ist ein Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten sinnvoll?

Gerade bei kleineren Verkehrsunfällen, wie beispielsweise Parkremplern, neigen Autofahrer oft dazu, die Schäden als „nicht so schlimm“ einzustufen. Was jedoch „schlimm“ oder „nicht so schlimm“ ist, bemisst sich zuallererst an der Bagatellschadengrenze.

Schon bei dem leichten Kontakt zweier Fahrzeuge können Schäden an der Karosserie, am Lack oder hinter Verkleidungen zu deutlich höheren Kosten führen als vermutet. Eine Einschätzung mit bloßem Auge ist auch schwierig, wenn es im Bereich des Unfallschadens Altschäden gibt. Es ist sehr wichtig, diese zu erfassen und vom neuen Schadenbereich abzugrenzen, um Probleme im Rahmen der Regulierung zu vermeiden.

Sie sollten das Kurzgutachten hier stets dem Kostenvoranschlag vorziehen.

Wann liegt ein Bagatellschaden vor?

Bagatellschäden bezeichnen Schäden, die unterhalb einer gewissen Schadenshöhe repariert werden können. Diese Schwelle liegt nach aktueller Rechtsprechung zwischen 750 und 1.000 Euro (Stand 2019).

Kostenvoranschlag als „Falle“ in der Schadenabwicklung

Wenn Sie bei einem Unfall ohne rechtliche Kenntnisse mit der Versicherung verhandeln müssen kann ein reiner Kostenvoranschlag für Sie sogar zu einer Falle werden. Denndieser kalkuliert nur die Reparaturkosten. Sämtliche Risiken bei der Wiederherstellung des Fahrzeugs lässt er außer Acht. Darüber hinaus verlieren Sie viele Ansprüche, die Ihnen das Gutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen ausweisen würde.

Vorteil: Beweissicherung

Ein weiterer sehr wichtiger Punkt ist die Funktion der Beweissicherung durch ein Kfz-Gutachten. Ein Kostenvoranschlag hat nur eine sehr geringe Beweiskraft. Wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, stehen Sie als Geschädigter meist mit leeren Händen da. Treten bei der Schadenregulierung Probleme auf, haben Sie kaum eine Handhabe, weder gegen die Werkstatt noch gegen die Versicherung. Mit einem Gutachten hingegen haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. Durch die detaillierte Beurteilung und Dokumentation des technischen und optischen Zustandes des Fahrzeuges sichern Sie die Beweise.

Vorteil: Freie Werkstattwahl

Ein weiterer Vorteil, der noch unerwähnt ist: Sie haben mit einem Kurzgutachten die freie Wahl der Werkstatt. Ein Kostenvoranschlag bindet Sie normalerweise an die Werkstatt, die ihn erstellt hat, da die Arbeitslöhne und Reparaturvorgänge genau dieser Werkstatt zugrunde liegen.

Anders ist dies beim Kurzgutachten. Hier veranschlagt der Kfz-Gutachter die Höhe einer sach- und fachgerechten Reparatur Ihres Fahrzeugs. Und zwar nach Erfahrungswerten, neuestem Stand der Rechtsprechung und auf Basis von regionalen und fahrzeugspezifischen Besonderheiten. Das Gutachten beschreibt auch den Ablauf der Reparatur und schätzt das Risiko ein, dass neben den kalkulierten Schäden noch zusätzliche Arbeiten und somit Kosten dazukommen. Unter dem Strich empfehlen wir im Schadenfall immer, ein Kfz-Gutachten durch einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl erstellen zu lassen. Das ausführliche Gutachten dient als gute Grundlage für die reibungslose Schadenabwicklung mit der Versicherung, Ihrem Rechtsanwalt und Ihrer Werkstatt. Unsere Experten bieten Ihnen kurzfristig und zeitnah Termine bei Ihnen zu Hause oder an Ihrer Wunschadresse. Kontaktieren Sie hierfür unser Kfz-Sachverständigenbüro und vereinbaren Sie Ihren individuellen Begutachtungstermin.

Kostenvoranschlag durch Werkstatt oder Kfz-Gutachter – was ist sinnvoller?

Die Aufgabe eines Gutachters ist es, den Arbeitsaufwand zur Wiederherstellung eines Schadens exakt und gemäß seiner Erfahrung abzuschätzen. In diesem Rahmen erstellt der Sachverständige einen vollumfänglichen Kostenvoranschlag beinhaltend aller vorzunehmenden Arbeiten, benötigten Teile und voraussichtlichen Kosten. Der Kostenvoranschlag des Gutachters ist dem der Werkstatt vorzuziehen, da dieser sach- und fachgerecht bemessen ist und den Schaden mit Bildern umfassend dokumentiert.

Kostenvoranschläge stellen nicht das Kerngeschäft einer Werkstatt dar. EinSachverständiger hingegen ist auf die Erstellung von Kostenvoranschlägen und der Kalkulation von Schäden spezialisiert. Durch die Erstellung eines Kostenvoranschlags durch einen Sachverständigen kann jederzeit ein nachträgliches Gutachten über den Schaden erstellt werden. Bei der Anfertigung eines Kostenvoranschlages kann der Gutachter seine Empfehlung hierzu aussprechen, ob gegebenenfalls ein Kfz-Gutachten für Sie und Ihren Schadenersatz besser ist. Das wäre der Fall, wenn durch den Schaden an Ihrem Fahrzeug zum Beispiel eine Wertminderung entsteht. Ein weiterer Vorteil von einem Kostenvoranschlag eines Gutachters besteht darin, dass die regulierenden Versicherer Kostenvoranschläge von Gutachtern reibungsloser akzeptieren.