FAQ
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie unseren KFZ-Sachverständigen Katalog mit häufig gestellten Fragen rund um die Themen KZF-Gutachten, Schadenregulierung und Versicherung sowie spezielle Fragen zur Fahrzeugbewertung und Wertgutachten.
Allgemeine Fragen zu KFZ-Gutachten
Ein KFZ-Gutachten ist eine detaillierte Dokumentation, die den Zustand eines Fahrzeugs und die Höhe des entstandenen Schadens festhält. Es dient zur Beweissicherung und zur Schadenregulierung mit der Versicherung. Je nach Anlass gibt es Schadengutachten, Wertgutachten oder Beweissicherungsgutachten.
Ein Gutachten ist notwendig in folgenden Fällen:
- Unfall: Bei einem unverschuldeten Unfall zur Schadenregulierung mit der gegnerischen Versicherung.
- Fahrzeugbewertung: Bei der Bewertung von Oldtimern, getunten Fahrzeugen oder Fahrzeugen mit besonderem Marktwert.
- Beweissicherung: Bei Streitigkeiten oder zur Dokumentation eines Fahrzeugzustands vor oder nach einem Unfall.
Ein KFZ-Gutachten darf nur von einem zertifizierten KFZ-Sachverständigen erstellt werden. Dieser muss über entsprechende fachliche Qualifikationen verfügen, um den Schaden korrekt zu ermitteln und zu dokumentieren.
Die Kosten für ein Gutachten variieren je nach Schadenhöhe und Art des Gutachtens. Bei einem unverschuldeten Unfallübernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel die Kosten für das Gutachten. Bei freiwilligen Wertgutachten trägt der Auftraggeber die Kosten selbst.
Je nach Schadenumfang dauert die Erstellung eines Gutachtens zwischen 1 und 3 Werktagen. In besonders komplexen Fällen kann es etwas länger dauern.
Technische Fragen zum Gutachten
- Reparaturkosten: Die Kosten, die für die vollständige Instandsetzung des Fahrzeugs erforderlich sind.
- Wiederbeschaffungswert: Der Wert, den der Geschädigte aufwenden muss, um ein vergleichbares Fahrzeug auf dem regionalen Markt zu kaufen.
- Restwert: Der Wert des Fahrzeugs im beschädigten Zustand. Dieser wird meist durch Angebote von Restwertbörsen ermittelt.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts übersteigen. In diesem Fall ist die Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll, und die Versicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts.
Die merkantile Wertminderung beschreibt den bleibenden Wertverlust des Fahrzeugs, auch wenn es fachgerecht repariert wurde. Ein unfallfreies Fahrzeug erzielt auf dem Markt einen höheren Verkaufspreis als ein repariertes Unfallfahrzeug.
Rechtliche Fragen zur Schadenregulierung und Versicherung
Ja, als Geschädigter haben Sie das uneingeschränkte Recht, einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten hierfür trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung.
- Haftpflichtschaden: Ein Schaden, der von der Versicherung des Unfallverursachers reguliert wird. Als Geschädigter haben Sie Anspruch auf eine umfassende Schadenregulierung, einschließlich Gutachten, Reparatur und Nutzungsausfall.
- Kaskoschaden: Ein Schaden, der über die eigene Kaskoversicherung reguliert wird (z. B. bei selbst verschuldeten Unfällen, Wildschäden oder Diebstahl). Hier gelten die Versicherungsbedingungen, und die Versicherung bestimmt, ob ein Gutachten erforderlich ist.
Bei der fiktiven Abrechnung wird der Schaden auf Basis des Gutachtens reguliert, ohne dass eine tatsächliche Reparatur erfolgt. Der Geschädigte erhält die Nettoreparaturkosten (ohne Mehrwertsteuer).
Sie haben folgende Ansprüche:
- Schadenersatz: Für die Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert.
- Kostenübernahme: Für das Gutachten, Abschleppkosten, Mietwagen oder Nutzungsausfall.
- Wertminderung: Ausgleich für den bleibenden Wertverlust.
- Schmerzensgeld: Bei körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen.
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, das Fahrzeug der Versicherung zu überlassen oder von deren Sachverständigen begutachten zu lassen. Sie können immer einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen beauftragen.
Wenn die gegnerische Versicherung das Gutachten anzweifelt, kann sie ein Zweitgutachten durch einen eigenen Sachverständigen anfordern. In strittigen Fällen kann ein Gerichtsgutachten erforderlich sein, um die Schadenhöhe abschließend zu klären.
Ja, die allgemeine Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche beträgt 3 Jahre ab dem Unfallzeitpunkt. Es ist wichtig, die Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen.
Spezielle Fragen zur Fahrzeugbewertung und Wertgutachten
Ein Wertgutachten dokumentiert den aktuellen Marktwert eines Fahrzeugs. Es ist besonders wichtig für:
- Oldtimer: Zur Bewertung und Einstufung für die Versicherung.
- Tuning-Fahrzeuge: Dokumentation der Umbauten und Ermittlung des realen Marktwerts.
Firmenfahrzeuge: Für steuerliche Zwecke oder beim Verkauf.
Die Bewertung eines Oldtimers basiert auf:
- Zustand und Originalität
- Historie und Restaurierungsgrad
- Marktwert und Nachfrage: Der Sachverständige erstellt eine detaillierte Analyse, um den Marktwert zu bestimmen.
Die Fahrzeughistorie dokumentiert die Lebenslaufdaten eines Fahrzeugs (z. B. Erstzulassung, Vorbesitzer, Wartungs- und Unfallhistorie). Sie ist ein entscheidender Faktor bei der Fahrzeugbewertung, insbesondere bei Oldtimern oder seltenen Fahrzeugen.